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AG Gelsenkirchen-Buer, 27.11.2008 - 23 C 89/07 |
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AG Gelsenkirchen-Buer, Entscheidung vom 27. November 2008 - 23 C 89/07 (https://dejure.org/2008,34161)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 249 ff BGB
Verkehrsrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch eines Klägers in Höhe von 1500,- Euro gegenüber einem Beklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Gelsenkirchen-Buer, 27.11.2008 - 23 C 89/07
Eine grundsätzliche Verpflichtung des Unfallgeschädigten, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufe im Internet in Anspruch zu nehmen, besteht dabei nicht (vgl. BGH NJW 05, 3134). - OLG Köln, 11.05.2004 - 22 U 190/03
Zulässige Restwertermittlung von Unfallwagen ohne Berücksichtigung unzugänglicher …
Auszug aus AG Gelsenkirchen-Buer, 27.11.2008 - 23 C 89/07
Insoweit folgt das Gericht der Auffassung, nach der zwischen einem Geschädigten und einem Schadensgutachter für Kfz-Unfälle geschlossene Vertrag über die Erstattung eines Schadensgutachtens zur Vorlage bei einem Versicherer des Schädigers Schutzwirkung auch zugrunde des Versicherers entfaltet (vgl. Palandt/Grüneberg, § 328 Rd.-Nr. 34; OLG Köln, Versicherungsrecht 2004, 1145).